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Erschließungsbeiträge

Details

Erschließungsbeiträge werden von den Anliegern für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben, deren Grundstücke an das gemeindliche Straßennetz angeschlossen werden und durch die sie infolgedessen besondere wirtschaftliche Vorteile erhalten. Erschließungsbeiträge werden auf der Grundlage der §§ 123 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Marienheide (Erschließungsbeitragssatzung) erhoben.

Kosten

Die Höhe der Erschließungsbeiträge richtet sich nach Abzug des Gemeindeanteils in Höhe von 10 % nach der Höhe des Erschließungsaufwandes. Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Verteilungsmaßstab sind die Grundstücksflächen (Grundstücksgrößen) sowie Art (Gewerbe / Wohnen) und Maß (Anzahl der Vollgeschosse) der Grundstücksnutzung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf