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Erschließungsbeiträge

Details

Erschließungsbeiträge werden von den Anliegern für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben, deren Grundstücke an das gemeindliche Straßennetz angeschlossen werden und durch die sie infolgedessen besondere wirtschaftliche Vorteile erhalten. Erschließungsbeiträge werden auf der Grundlage der §§ 123 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Marienheide (Erschließungsbeitragssatzung) erhoben.

Begriffe im Kontext

erschließungen