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Erhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Details

Diese Aufgabe wird für den Oberbergischen Kreis durch die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen.

Für die Berechnung der Höhe des Elternbeitrages des Kindes ist der Vordruck "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" für die Ermittlung Ihres Jahreseinkommens erforderlich. Diese Erklärung ist zusammen mit Einkommensnachweisen (z.B. Steuerbescheid, Dezemberabrechnung, sowie Nachweise über sämtliche Einkünfte) bei der Sozialverwaltung abzugeben.

Begriffe im Kontext

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