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Abwassergebühren

Details

Für die Benutzung der gemeindlichen Kanäle werden entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide Gebühren erhoben. Die Gebühren können Sie aus der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung entnehmen.

Hinweise

Private Wasserversorgungsanlagen

Bei der Nutzung privater Wasserversorgungsanlagen (z.B. Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) sind folgende Hinweise zu beachten:

Öffentliche Wasserversorgungsanlage:

Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist Ansprechpartner: AggerEnergie GmbH, Alexander-Fleming-Straße 2, 51643 Gummersbach.

Abwasserentsorgung:

Auch das aus einer privaten Anlage gewonnene Wasser muss soweit es Abwasser wird, wie das übrige Abwasser auch, ordnungsgemäß der Abwasseranlage zugeführt werden. (Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 9 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide).

Abwassergebühren:

Die aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnenen Wassermengen unterliegen der Abwassergebührenpflicht, soweit die Abwasseranlage dafür in Anspruch genommen wird.

Entsprechend den Regelungen des § 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide sind die bezogenen Wassermengen durch geeichte und verplombte Wasserzähler zur ermitteln. Der Wasserzähler muss von einem zugelassenen Installationsunternehmen eingebaut werden.

Eine Bescheinigung hierüber ist der Gemeinde vorzulegen.

Eine Abnahme der Installation in der Örtlichkeit behält sich die Gemeinde vor.

Denken Sie bei der Errichtung einer solchen Anlage auch an die entstehenden Folgekosten. (z. B. Austausch defekter Zähler, regelmäßiger Tausch nach Ablauf der Eichfrist -6 Jahre-).

Weitere Rechtsvorschriften:

Durch die private Wasserversorgungsanlage werden weitere Vorschriften wie z B. die Trinkwasserverordnung berührt.

Wasserversorgungsanlagen sind dem Oberbergischen Kreis schriftlich anzuzeigen!

Hinweise finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises https://www.obk.de/cms200/gesundheit_soziales/gesundheit/trinkw/ntkanlagen/

Abwassergebühren bei Schwimmbecken

Schwimmbadwasser wird durch seine Nutzung in seinen Eigenschaften verändert und damit zu Schmutzwasser. Es muss daher zwingend im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung zugeführt werden. Daraus ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren für dieses Wasser nicht erlassen werden können.

Gesplittete Abwassergebühr

Die Gemeinde Marienheide hat die Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2007 auf die so genannte „gesplittete Abwassergebühr“ umgestellt. Dies bedeutet, dass die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren getrennt voneinander erhoben werden. Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link "Gesplittete Abwassergebühr"

Gartenbewässerung

Auf Antrag können die Abwassergebühren zur Gartenbewässerung erstattet werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link "Gartenbewässerung".

Begriffe im Kontext

Abwasser, Abwassergebühren, Entwässerung, Kanalbenutzungsgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Schwimmbecken, Brunnen, Gartenbewässerung