Erziehungsgeld

Details

Das Erziehungsgeld des Bundes ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine aus Steuern finanzierte einkommensabhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit. Erziehungsgeld wird längstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt. Eltern mit und ohne Trauschein sind hinsichtlich der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gleichberechtigt. Zuständig für den Antrag auf Erziehungsgeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder (siehe dazu die Adressen in dieser Broschüre), bei denen es auch die Antragsvordrucke gibt.

Weiterführende Informationen

Formulare hierfür sind beim Oberbergischen Kreis erhältlich und dort erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge.

Die Kreisverwaltung hat die Telefonnummer 02261 88-0.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen