Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bauberatung/Bebaubarkeit von Grundstücken

Details

Vor dem Bau eines Gebäudes, eines Umbaus, Erweiterung, Umnutzung oder Abbruch ist eine Bauberatung im Vorfeld empfehlenswert. Man erhält so Informationen über vorhandene planungsrechtliche Vorgaben und die zu berücksichtigenden örtlichen Verhältnisse.

Hinweise

Die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist die:

Untere Bauaufsicht beim Oberbergischen Kreis Moltkestraße 42
in Gummersbach.

Begriffe im Kontext

Bauaufsicht, Bauberatung, Bebaubarkeit von Grundstücken