Hundesteuer
Details
Die Gemeinde Marienheide erhebt eine Hundesteuer für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Wer einen Hund aufnimmt oder mitsamt Hund seinen Wohnsitz ins Gemeindegebiet verlagert muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde melden. Auch der Nachwuchs eines bereits gehaltenen eigenen Hundes muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem diese(r) Hund(e) drei Monate alt geworden sind, gemeldet werden.
Das Formular kann zuhause ausgefüllt und unterschrieben per Post versandt sowie bei der Steuerverwaltung oder im BürgerService abgegeben werden. Änderungen und Abmeldungen können ebenfalls innerhalb von zwei Wochen auf diesem Wege mitgeteilt werden. Sofern der Hund an eine andere Person weitergegeben wird sind die Kontaktdaten des neuen Halters mitzuteilen.
Online-Dienste
Kosten
Die Hundesteuer beträgt:
für den ersten Hund 86,00 EUR
ab dem zweiten Hund je Hund 103,00 EUR
ab dem dritten Hund je Hund 120,00 EUR
Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beträgt:
für den ersten gefährlichen Hund 688,00 EUR
ab dem zweiten gefährlichen Hund je Hund 860,00 EUR
Hinweise
Gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde wird seit 01.01.2002 eine erhöhte Steuer erhoben. Welche Hunde im Sinne dieser Regelung als gefährlich eingestuft werden ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Marienheide.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Aufgrund einer Umstellung im Verfahren wurde Ihnen mitgeteilt, dass die festgesetzten Abgaben weiter gelten, bis ein neuer oder geänderter Bescheid erlassen wird. Aus diesem Grund kann es sein, dass Sie in 2025 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben. Bitte entnehmen Sie die Fälligkeiten und die zu zahlenden Beträge dem zuletzt erhaltenen Bescheid.