Hundesteuer
Details
Die Gemeinde Marienheide erhebt eine Hundesteuer für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Wer einen Hund aufnimmt oder mitsamt Hund seinen Wohnsitz ins Gemeindegebiet verlagert muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde melden. Auch der Nachwuchs eines bereits gehaltenen eigenen Hundes muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem diese(r) Hund(e) drei Monate alt geworden sind, gemeldet werden.
Das Formular kann zuhause ausgefüllt und unterschrieben per Post versandt sowie bei der Steuerverwaltung oder im BürgerService abgegeben werden. Änderungen und Abmeldungen können ebenfalls innerhalb von zwei Wochen auf diesem Wege mitgeteilt werden. Sofern der Hund an eine andere Person weitergegeben wird sind die Kontaktdaten des neuen Halters mitzuteilen.
Hinweise
Gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde wird seit 01.01.2002 eine erhöhte Steuer erhoben. Welche Hunde im Sinne dieser Regelung als gefährlich eingestuft werden ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Marienheide.