Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bauleitplanung

Details

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche oder sonstige Nutzung eines Grundstückes in der Gemeinde vorzubereiten und festzulegen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, hat die Gemeinde die Aufgabe Bauleitpläne aufzustellen.

Bauleitpläne sind:

  • der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und

  • der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Begriffe im Kontext

Bauleitpläne