Bauleitplanung
Details
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche oder sonstige Nutzung eines Grundstückes in der Gemeinde vorzubereiten und festzulegen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, hat die Gemeinde die Aufgabe Bauleitpläne aufzustellen.
Bauleitpläne sind:
der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).