Baulückenkataster
Details
Das Baulückenkataster beinhaltet unbebaute Grundstücke sowie mindergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke, die bebaubar erscheinen. Grundlage hierfür sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder die Lage innerhalb bebauter Ortsteile beziehungsweise einer Ortslagensatzung.
Hinweise
Das Baulückenkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden nur die Baulücken veröffentlicht, bei der die Gemeindeverwaltung ausdrücklich eine Zustimmungserklärung von den Grundstückseigentümern erhalten hat.
Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen. Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass eine Erschließung nicht grundsätzlich gesichert ist und erschließungstechnische Details (u.a. Kanalanschluss und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie Sachfragen vor Kauf, Stellung eines Bauantrages bzw. Bauvorbescheids abzuklären sind.
Eine Gesamtübersicht zu allen öffentlichen Baulücken im Gemeindegebiet erhalten Sie in der PDF-Datei.
Alle öffentlichen Baulücken, für die eine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer vorliegt, sind in einem Steckbrief näher beschrieben. Diese sind nach Ortsteilen abrufbar.