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Baumschutz

Details

Ein großer Teil des Gemeindegebietes liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 1 "Marienheide-Lieberhausen" des Oberbergischen Kreises. Hierin sind unter anderem auch Einzelbäume und Baumgruppen unter Schutz gestellt worden.

Informationen erhalten Sie im Raum-Informationssystem des Oberbergischen Kreises (http://rio.obk.de/).

Einige Bebauungspläne oder Ortslagensatzungen der Gemeinde enthalten ebenfalls Festsetzungen zum Erhalt und Schutz von Bäumen. Diese Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört oder geschädigt werden. Hierunter fallen selbstverständlich nicht die üblichen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ausnahmsweise sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr zulässig.

Neben den geschützten Bäumen in der Gemeinde gibt es noch eine Vielzahl von weiteren schutzwürdigen, landschaftsprägenden, seltenen oder einfach schönen Bäumen oder Baumgruppen, die von Herrn Walter Schröder in einem sog. „Altbaumfinder“ für das gesamte Gemeindegebiet kartiert worden sind.

Einsicht in den „Altbaumfinder“ erhalten Sie bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Marienheide. 

Für eine Anfrage erforderliche Unterlagen:

  • Lageplan oder

  • katastermäßige Bezeichnung zur Lokalisierung des jeweiligen Baumes.

Begriffe im Kontext

Bäume, Baumschutz