Baurechtliche Satzungen
Details
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen haben die Gemeinden auch die Möglichkeit, durch andere baurechtliche Satzungen die bauliche Entwicklung des Ortes in eingeschränkter Form zu steuern. Hierzu gehören in erster Linie die so genannten Innen- und Außenbereichssatzungen, die festlegen, welche Flächen planungsrechtlich baulich nutzbar sind.
Bei der Zulassung von Bauvorhaben sind diese gleichermaßen zu berücksichtigen.
Die Erhaltungssatzung schränkt die Möglichkeit von baulichen Änderungen in städtebaulich bedeutsamen Bereichen des Gemeindegebietes ein.
Die rechtskräftigen Satzungen können online eingesehen und ausgedruckt werden. In der interaktiven Karte können Sie schnell und unkompliziert das gesuchte Grundstück finden und sich die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und Ortslagensatzungen anzeigen lassen. Die Pläne, Festsetzungen bzw. Satzungen sind dort für Sie hinterlegt, sodass Sie diese einsehen und herunterladen können. Dies ermöglicht Ihnen eine Übersicht über das geltende Planungsrecht.