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Bauvoranfrage

Details

Vor Einreichung eines Bauantrages kann über die sogenannte "Bauvoranfrage" zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens Auskunft bei der Baugenehmigungsbehörde des Oberbergischen Kreises erbeten werden. Ein Bauvorbescheid ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist, oder aber ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind. Der Vorteil gegenüber dem Bauantrag besteht darin, dass für den Bauherrn möglichst frühzeitig Sicherheit über die Fragen bestehen, die ggf. einer Baugenehmigung entgegenstehen können.

Der Bauvorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum insoweit, als dass von den inhaltlichen Aussagen im Bauvorbescheid grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.

Beantragung:

Antragstellung hat bei der Unteren Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises zu erfolgen!
Der Landrat
Untere Bauaufsicht
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Begriffe im Kontext

Bauvorbescheid, Bauvorhaben