Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Beglaubigungen

Details

Unterschriftsbeglaubigungen

Gebühren für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen und Unterschriften sind:

  • 2,50 EUR je Beglaubigung von Unterschriften

  • 3,50 EUR je Beglaubigung von Abschriften usw.

Die Bearbeitung erfolgt sofort im BürgerService. Bitte bringen Sie Kopien mit, da sonst Kopierkosten entstehen. Geburts- und Heiratsurkunden usw. dürfen aus rechtlichen Gründen nicht im BürgerService beglaubigt werden. Hierfür ist das Standesamt zuständig, wo diese Urkunden ausgestellt wurden.

Beantragung:

  • jede andere Person

Unterlagen:

  • Personalausweis oder

  • Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigungen

Begriffe im Kontext

Unterschriftsbeglaubigung