Viele Vereine, Verbände, Institutionen und Organisationen möchten Ihre Verbundenheit mit der Gemeinde Marienheide auch nach außen hin dokumentieren und das Wappen der Gemeinde verwenden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Wappen ein geschütztes Hoheitszeichen ist und nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf. Der Gemeinde wurde mit Urkunde des Preußischen Ministers des Innern vom 26.10.1934 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen.
Für die Nutzung des Gemeindewappens durch Dritte ist eine Erlaubnis erforderlich.
Für die Erteilung der Erlaubnis wird keine Gebühr erhoben.
Die Nutzung des Wappens kann erlaubt werden, wenn der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder schädigt, jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und das Wappen farblich (heraldisch) richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Antrag: Falls Sie das Wappen verwenden möchten, richten Sie einen schriftlichen formlosen Antrag oder den unten stehenden Vordruck unter Angabe des Verwendungszweckes an folgende Anschrift:
Gemeinde Marienheide
Der Bürgermeister
Hauptstr. 20
51709 Marienheide
Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Unterlagen bei, die nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung gegeben sind (zum Beispiel Entwurf auf dem zu erkennen ist, wie das Wappen verwendet werden soll oder ein Muster).
Die Erlaubnis wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf schriftlich erteilt. Die Erlaubnis kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Benutzung, versehen werden.