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Grundsteuer

Details

Die Gemeinden können eine Grundsteuer als Gemeindesteuer erheben. Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz. Die Hebesätze der Gemeinde werden in der Haushaltssatzung sowie der Hebesatzsatzung festsetzt.

Die Grundsteuer teilt sich in die Grundsteuer A und die Grundsteuer B auf.
Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke veranlagt, alle übrigen Grundstücke werden zur Grundsteuer B veranlagt.

Der maßgebliche Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt. Berechnet wird die Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz.

Hinweis: Veräußerung von Grundstücken

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Dies bedeutet, dass derjenige zur Steuer veranlagt wird, welcher 01.01 als Eigentümer beim Finanzamt geführt ist. Sollte eine Fortschreibung auf einen neuen Eigentümer noch nicht erfolgt sein besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde einen Antrag auf vorzeitige Umschreibung der Grundbesitzabgaben aufgrund eines Eigentumswechsels vorzunehmen.

Kosten

Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A liegt derzeit bei 450 %, für die Grundsteuer B bei 835 %.

Hinweise