Gesplittete Abwassergebühr
Details
Die Gemeinde Marienheide hat die Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2007 auf die so genannte „gesplittete Abwassergebühr“ umgestellt. Dies bedeutet, dass die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren getrennt voneinander erhoben werden. Grundlage für diese Umstellung war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches die Verwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs in der Abwasserbeseitigung generell für nichtig erklärt hat (Urteil vom 18.12.2007 – 9 A 3648/04). Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide ist entsprechend angepasst worden.