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Handwerker (-Parken)

Details

Eine Ausnahmegenehmigung von den Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeuge und Material am Ort eingesetzt werden müssen, kann gestellt werden beim Oberbergischen Kreis:

Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Str. 41 a
51645 Gummersbach

Tel.: 02261 8836-18
Fax: 02261 8836-27

Beantragung:

  • Persönlich oder Beauftragter

Begriffe im Kontext

Parken für Handwerker