Handwerker (-Parken)
Details
Eine Ausnahmegenehmigung von den Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeuge und Material am Ort eingesetzt werden müssen, kann gestellt werden beim Oberbergischen Kreis:
Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Str. 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: 02261 8836-18
Fax: 02261 8836-27
Beantragung:
Persönlich oder Beauftragter