Haushaltsplan
Details
Die Gemeinde Marienheide hat unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sowie des Stärkungspaktgesetzes (Stärkungspaktgesetz NRW) einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan ist der rechtlich verbindliche Handlungsrahmen der kommunalen Haushaltswirtschaft der Gemeinde Marienheide.
Gegliedert ist der Haushaltsplan der Gemeinde Marienheide in 16 vorgeschriebene Produktbereiche. Zusammengefasst wird dies in der Haushaltssatzung, welche die Rechnungsgrößen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen festlegt. Die Haushaltssatzung umfasst neben diesen Daten auch die Realsteuerhebesätze und die Kreditermächtigungen.
Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat können die Bürger innerhalb des Bekanntmachungszeitraums mindestens 14 Tage Einwendungen erheben. Diese Frist wird gesondert bekanntgemacht.
Ortsrecht:
Konsolidierungssatzung der Gemeinde Marienheide