Hausnummerierung
Details
Jedes Haus ist vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugenehmigung festgesetzt.
Änderungen der Hausnummer sind in begründeten Fällen möglich.
Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen.
Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letztlich im Interesse des Hauseigentümers selbst- insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.