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Hunde: An- und Abmeldung

Details

Die Anmeldung von Hunden ist für zwei Aufgabenbereiche von Bedeutung:

  1. Zum einen erhebt die Gemeinde Marienheide eine Hundesteuer für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
    Zuständige Stelle ist die Steuerverwaltung.

  2. Zum anderen muss die Hundeanmeldung nach dem Landeshundegesetz vorgenommen werden.
    Zuständige Stelle ist der Bereich Sicherheit und Ordnung. Dieser kann Informationen zu den erforderlichen Unterlagen geben.

Wer einen Hund aufnimmt oder mitsamt Hund seinen Wohnsitz ins Gemeindegebiet verlagert, muss dies innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde melden.

Auch der Nachwuchs eines bereits gehaltenen eigenen Hundes muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem diese(r) Hund(e) drei Monate alt geworden sind, gemeldet werden.

Sofern der Hund an eine andere Person weitergegeben wird, sind die Kontaktdaten des neuen Halters mitzuteilen.

Hinweise

Die Anmeldungen für Hunde über 20 kg oder 40 cm Stockmaß werden auch vom BürgerService entgegen genommen und an das Ordnungsamt weitergeleitet. Die hierfür benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bereich Ordnungsamt.

Begriffe im Kontext

Hunde, Hund abmelden, Hund anmelden