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Abbruch von Gebäuden

Details

Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungspflichtig, soweit die Bauordnung des Landes NRW (BauO NRW) nichts anderes festgesetzt hat. Der Antrag für einen Abbruch ist beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsicht, zu stellen.

Begriffe im Kontext

Abreißen, Abriss, Gebäude