Abbruch von Gebäuden
Details
Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungspflichtig, soweit die Bauordnung des Landes NRW (BauO NRW) nichts anderes festgesetzt hat. Der Antrag für einen Abbruch ist beim Oberbergischen Kreis, Untere Bauaufsicht, zu stellen.
Weiterführende Informationen
Nähere Einzelheiten und entsprechende Formulare sind erhältlich bei der:
Unteren Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 880