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Hunde: Haltung

Details

Am 18. Dezember 2002 ist das Landeshundegesetz (LHundG NRW) über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und die Abrichtung bestimmter Hunde durch das Umweltministerium in Nordrhein Westfalen erlassen worden.

Danach sind anzeige- und erlaubnispflichtig:

  • Hunde, die mind. 40 cm groß oder mind. 20 kg schwer (große Hunde) sind.

  • gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG:
    Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, deren Kreuzung untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden und im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde.

  • Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG:
    Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Kosten

Gebühren der Gemeinde Marienheide für die

  • Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes gem. § 11 Abs. 1 LHundG (große Hunde) => 25 EUR

  • ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes/eines Hundes bestimmter Rasse  = > 70 EUR

Auf Antrag kann eine Befreiung von dem grundsätzlichen Leinen- und Maulkorbzwang erteilt werden, wenn die Halterin/Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch diesen Hund nicht zu befürchten ist. Diesen Nachweis erhalten Sie beim amtlichen Tierarzt (Kreisveterinäramt).

  • ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Befreiung vom Maulkorb- und/oder Anleinzwang => 25 EUR.

Unterlagen

Große Hunde

  • Antrag zur Anmeldung

  • Kopie der aktuellen Hundehaftpflichtversicherung

  • Mikrochipnummer

  • Sachkundenachweis
    Sachkundebescheinigung (erhalten Sie bei einer/ eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder eines hierzu autorisierten Tierarztes.)

Gefährliche Hunde gem. § 3 Hunde LHundG:

  • Erlaubnisantrag

  • Mikrochipnummer

  • Führungszeugnis

  • Kopie der aktuellen Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personen und 250.000 Euro für sonstige Schäden

  • Sachkundenachweis

  • Sachkundebescheinigung (erhalten Sie beim amtlichen Tierarzt (Kreisveterinäramt))

  • Verhaltenstest (erhalten Sie ebenfalls beim amtlichen Tierarzt (Kreisveterinäramt))

Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG

  • Erlaubnisantrag

  • Mikrochipnummer

  • Führungszeugnis

  • Kopie der aktuellen Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personen und 250.000 Euro für sonstige Schäden

  • Sachkundenachweis

Sachkundebescheinigung erhalten Sie beim amtlichen Tierarzt (Kreisveterinäramt) oder von einer/einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle