Landesplanung
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Landesentwicklungsplan NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dient dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
Auf der Landesebene wird diese Aufgabe von der Staatskanzlei als Oberste Planungsbehörde wahrgenommen. Das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanungsbehörde ist der Landesentwicklungsplan, der die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festlegt. Diese werden im Regionalplan für die einzelnen Regionen von den Bezirksregierungen konkretisiert. Die kommunalen Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.