Landschaftsplan
Details
Ein großer Teil des Gemeindegebietes wird durch den Landschaftsplan Nr. 1 "Marienheide-Lieberhausen" des Oberbergischen Kreises erfasst. Er enthält Festsetzungen und Qualifizierungen von Freiräumen in denen die verschiedenen ökologischen Aspekte (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft etc.) sowie Nutzungsaspekte festgelegt werden.
So werden dort unter anderem geschützte Bäume sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Aktuell wird von der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises der Landschaftsplan Nr. 12 „Gummersbach“ aufgestellt, welcher sich in seinem Geltungsbereich überwiegend auf das westliche Gemeindegebiet erstreckt. Bis zum in Kraft treten des neuen Landschaftsplans gilt für diesen Bereich zurzeit noch die Verordnung „Landschaftsschutzgebiet Gummersbach-Marienheide“.