Landschaftsschutz
Details
Landschaftsschutzgebiete
Als Landschaftsschutzgebiet werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch den Landschaftsplan oder Landschaftsschutzverordnungen festgesetzt.
Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:
Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
besondere Bedeutung für die Erholung.
Im Bereich der Gemeinde Marienheide werden vor allem durch den Landschaftsplan Nr. 1 des Oberbergischen Kreises im Gemeindegebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Für Teile, welche nicht von einem Landschaftsplan erfasst werden, erfolgt dieses durch entsprechende Landschaftsschutzverordnungen.
Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis / Untere Naturschutzbehörde.