Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Landschaftsschutz

Details

Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiet werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch den Landschaftsplan oder Landschaftsschutzverordnungen festgesetzt.

Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:

  • Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter

  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes

  • besondere Bedeutung für die Erholung.

Im Bereich der Gemeinde Marienheide werden vor allem durch den Landschaftsplan Nr. 1 des Oberbergischen Kreises im Gemeindegebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Für Teile, welche nicht von einem Landschaftsplan erfasst werden, erfolgt dieses durch entsprechende Landschaftsschutzverordnungen.

Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis / Untere Naturschutzbehörde.

Begriffe im Kontext

Landschaftsschutzgebiete