Leistungen für Bildung und Teilhabe
Details
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das örtliche Jobcenter, in den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.
Welche Leistungen gibt es?
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Schülerbeförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit
Hinweise
Für diese Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.