Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Details

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das örtliche Jobcenter, in den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.

Welche Leistungen gibt es?

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten

  • Schulbedarf

  • Lernförderung

  • Schülerbeförderung

  • Mittagessen

  • Kultur, Sport und Freizeit

Hinweise

Für diese Leistungen ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.

Begriffe im Kontext

Bildungs- und Teilhabepaket, BuT, Leistungen für Bildung und Teilhabe