Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Details

  • Beratung von geflüchteten Menschen

  • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Menschen ohne Einkomen oder Vermögen als Sach- oder Geldleistung

  • Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen

  • Hilfe zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit

Voraussetzungen

Duldung oder Gestattung als Aufenthaltstitel

Mittellosigkeit

Verfahrensablauf

Wenn Sie der Gemeinde Marienheide als Flüchtling zugewiesen wurden und mittellos sind, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sozial/Jugend.

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz

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