Beratung von geflüchteten Menschen
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Menschen ohne Einkomen oder Vermögen als Sach- oder Geldleistung
Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen
Hilfe zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit
Duldung oder Gestattung als Aufenthaltstitel
Mittellosigkeit
Wenn Sie der Gemeinde Marienheide als Flüchtling zugewiesen wurden und mittellos sind, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sozial/Jugend.
Asylbewerberleistungsgesetz