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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Details

  • Beratung von geflüchteten Menschen

  • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Menschen ohne Einkomen oder Vermögen als Sach- oder Geldleistung

  • Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen

  • Hilfe zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit

Begriffe im Kontext

Asylbewerber, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz