Lernmittelfreiheit
Details
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und der Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - von der Schule eingeführte Lernmittel zum Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Das zuständige Ministerium setzt durch Rechtsverordnung den Durchschnittsbetrag und die Höhe des Eigenanteils fest.