Lernmittelfreiheit
Details
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und der Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - von der Schule eingeführte Lernmittel zum Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Das zuständige Ministerium setzt durch Rechtsverordnung den Durchschnittsbetrag und die Höhe des Eigenanteils fest.
Kosten
Ab dem 01.08.2020 gültige Durchschnittsbeiträge:
bis zu 48,00 EUR - Primarstufe (Grundschule)
bis zu 102,00 EUR - Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule)
bis zu 93,00 EUR - Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe)
Der Eigenanteil der Eltern für den Kauf von Schulbüchern beträgt ein Drittel des maßgeblichen Durchschnittsbetrages.
Beispielrechnung für ein Grundschulkind:
Eigenanteil der Eltern: 48,00 EUR x 1/3= 16,00 EUR
