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Lohnsteuer

Details

Seit dem Jahr 2011 ist die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuermerkmale von der Gemeinde Marienheide als Meldebehörde auf das Finanzamt Gummersbach gewechselt.

Die Lohnsteuermerkmale wurden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsmerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Seit dem Jahr 2011 ist das Finanzamt daher für folgende Fälle zuständig:

  • Kinder unter und über 18 Jahre

  • Sonderfälle Kinder

  • Änderung/Wechsel der Steuerklassen

  • dauerndes Getrenntleben

  • Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag

  • Steuerklassen IV/IV mit Faktor

Bei Rückfragen oder für Vordrucke zur Lohn- und Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Gummersbach, Telefon: 02261 86-0.

Für melderechtliche bzw. standesamtliche Änderungen (z.B. Geburt, Adoption, Todesfall, Kirchenein-/ austritt, Eheschließung) bleibt die Gemeinde nach wie vor zuständig.

Begriffe im Kontext

ELStAM, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte