Lärmaktionsplan
Details
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Der Lärmaktionsplan ist eine schriftliche Ausarbeitung auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zum Thema "Umgebungslärm. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich. Mit Hilfe dieser Pläne sollen positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität erzielt und Wohn- und Investitionsstandort aufgewertet werden.
Die Prüfung der Lärmsituation hat in der Gemeinde Marienheide ergeben, dass nur vereinzelt Lärmprobleme auftreten. Die Hauptlärmquelle stellt der Verkehrslärm in Teilabschnitten an der Bundesstraße B256 sowie der L337 dar.
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist mittlerweile laut EU zwingend für alle Kommunen vorgeschrieben – einzelne Ausnahmen gibt es, allerdings fällt Marienheide nicht darunter. Daher wird die Verwaltung mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beginnen und diesen Prozess voraussichtlich im Jahr 2024 abschließen.