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Lärmbekämpfung/-belästigung

Details

Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe auf den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr festgelegt.

Aufgrund der Vielzahl möglicher Lärmverursacher empfiehlt es sich, mit dem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Je nach Lage des Einzelfalles wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob und in welcher Weise der Anzeige nachgegangen wird. Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht bearbeitet. 

Begriffe im Kontext

Lärmbekämpfung, Lärmbelästigung, Nachtruhe