Namensänderung
Details
Voraussetzung für eine Namensänderung ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der die Änderung des Namens rechtfertigt. Die Begründung ist vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin vorzutragen. Für minderjährige Kinder ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises zu stellen.