Naturschutzgebiete
Details
Naturschutzgebiete werden innerhalb des Gemeindegebietes vorwiegend durch den Landschaftsplan Nr. 1 "Marienheide-Lieberhausen" des Oberbergischen Kreises festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten
wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse
Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. Im Landschaftsplan sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.
Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis / Untere Naturschutzbehörde.