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Naturschutzgebiete

Details

Naturschutzgebiete werden innerhalb des Gemeindegebietes vorwiegend durch den Landschaftsplan Nr. 1 "Marienheide-Lieberhausen" des Oberbergischen Kreises festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:

  • Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten

  • wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse

  • Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. Im Landschaftsplan sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.

Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis / Untere Naturschutzbehörde.

Begriffe im Kontext

Naturschutz