Der Hintergrund zum Lärmaktionsplan
Alle deutschen Kommunen sind verpflichtet, Lärmbelastungen zu erfassen und deren Ursachen zu analysieren. Grundlage dafür sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie entsprechende deutsche Gesetze und Verordnungen, insbesondere die 34. BImSchV und das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung von Lärmkarten, die als Basis für Lärmaktionspläne dienen. Diese Pläne sollen Lärmprobleme dokumentieren, vermeiden und reduzieren und dienen vor allem dem Gesundheitsschutz. Maßnahmen werden besonders dann erforderlich, wenn bestimmte Lärmgrenzwerte überschritten werden.
Die Lärmkarten werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt 2022) und die Aktionspläne müssen etwa alle fünf Jahre überprüft werden.
Die Gemeinde Marienheide hat 2022 mit der Lärmaktionsplanung begonnen und wurde 2023 offiziell damit beauftragt. Sie ist verpflichtet, Maßnahmen für stark befahrene Straßen (über 3 Mio. Fahrzeuge jährlich) zu planen, insbesondere für Teile der B 256 und L306.
Der aktuelle Lärmaktionsplan datiert aus dem Jahr 2024 und ist hier abrufbar.