Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche oder sonstige Nutzung eines Grundstückes in der Gemeinde vorzubereiten und festzulegen.
Die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, hat die Gemeinde die Aufgabe Bauleitpläne aufzustellen.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), sowie baurechtliche Satzungen.
Durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und baurechtlichen Satzungen werden die städtebaulichen Entwicklungen geordnet. Bebauungspläne beziehen sich vorwiegend auf die Siedlungsschwerpunkte Marienheide und Müllenbach. Hinzu kommen noch einige größere Ortschaften, in denen noch Siedlungsentwicklungen stattfinden sollen.
Zu den Zielen dieser Planungen zählen die Anpassung der Neubaugebiete an die historisch gewachsenen Ortslagen, das Einfügen in das Landschaftsbild und die Gestaltung der Straßen und Plätze.