Energieberatung und Förderungsmöglichkeiten
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Energieberatung und Förderungsmöglichkeiten.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden
Eine Förderung von 20 % bis 55 % auf Gebäudehüllen, Anlagentechnik, Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung erfolgt durch die BAFA.
Der Austausch der eigenen Ölheizung zu einer alternativen, klimafreundlicheren Heizungsanlage wird durch einen damit verbundenen höheren Fördersatz geschaffen.
Ein Vergleich zeigt, dass beim Wechsel von einer Öl- zu einer Pelletheizung knapp 90 % der Treibhausgasemissionen eingespart werden können. Dabei ist eine Einsparung von bis zu 1,5 Tonnen CO² pro Jahr möglich.
Dachbegrünung
Gründächer bieten viele Vorteile für den Menschen und die Natur. Durch sie wird der Abfluss des Regenwassers auf den sonst versiegelten Dächern gespeichert bzw. stark reduziert. Sie reduzieren zusätzlich die Belastung durch Wind und extreme Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel oder UV-Strahlung. Darüber hinaus wirkt eine Dachbegrünung als Staub- und Lärmfilter und gleicht zusätzlich extreme Temperaturunterschiede aus.
Eine Dachbegrünung kann bei der Energieeinsparung helfen und wird durch die BAFA mit einem Zuschuss von 20 % gefördert. Durch die Wirkung der Dachbegrünung als Wärmedämmung im Winter und als Hitzeschild im Sommer kann eine effiziente Temperaturregulierung innerhalb des Gebäudes gefördert werden.
Somit kann bedingt durch die geringere Nutzung von Klimaanlagen im Sommer oder Heizquellen im Winter eine Einsparung der Energiekosten erwirkt werden. Die Montage einer Photovoltaikanlage auf begrünten Dächern erhöht die Wirkungsweise der Solar-Anlage um bis zu 5 %.
Weiterführende Links
- Tipps zum weiteren Vorgehen auf der Webseite hausjournal.net
- Überblick der Fördersätze und weiterführende Informationen als PDF
- Übersichtskarte Gründachkataster auf der Webseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Weiterführende Informationen über Gründachkataster auf der Webseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
KfW-Förderungen
Energieeffizient Bauen (KfW 261, 262)
Energie einsparen kann auch beim Bauen ganz einfach sein. Bei der Realisierung des Traums von den eigenen vier Wänden kann die Bauherrschaft zusätzlich verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Diese Fördermittel können bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Unterschieden wird zwischen BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude). Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in Form eines Kredits (bis zu 150.000 € pro Wohneinheit) mit einem Tilgungszuschuss (bis zu 25%) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ab dem 01.01.2023 erfolgt der Tilgungszuschuss nicht mehr durch die KfW, sondern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden ausschließlich förderfähige Kosten. Je energieeffizienter ein Gebäude am Ende wird, desto höher fällt die Förderung aus. Zur Bestimmung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes muss ein(e) Energieberater-Experte*in hinzugezogen werden. Der Stichtag Ihres Vorgabenbeginns beginnt mit der Auftragserteilung.
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Erneuerbare Energien (KfW 270)
Bislang sind Photovoltaikanlagen in Marienheide (noch) nicht häufig anzutreffen, doch eine Investition lohnt sich! Einen Kredit mit niedrigen Zinsen erhalten Sie bei der KfW (bis zu 0,55 %). Je nach Tilgungszeitraum sind bis zu drei tilgungsfreie Jahre möglich, in denen nur die Zinsen getilgt werden müssen. Zusätzlich erfolgt eine Einspeisevergütung durch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche monatlich variiert und derzeit (September 2021) bei 7,25 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp liegt. Beim Anschluss von kleinen PV-Anlagen an das Stromversorgungsnetz ist dabei zu beachten, dass der Einbau von Zweirichtungszählern erfolgt. Darüber hinaus gefördert werden:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
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Brennstoffzellen für neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 433)
Die Strom- und Wärmeerzeugung von Brennstoffzellen läuft sehr emissionsarm ab. Bei stationären Brennstoffzellensystemen wird in der Gebäudetechnik auch gezielt die Prozess-Abwärme in den Heizkreislauf des Gebäudes eingespeist. Somit wird aus dem Erdgas über die Brennstoffzelle neben dem elektrischen Strom auch Wärme „produziert“. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen durch die KfW mit einem Zuschuss von 40 % (max. bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle mit bis zu 5 kW).
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Wichtige Randbedingungen zu den Förderanträgen der KfW
- Planen Sie Ihr Projekt stets vor dem Vorhabenbeginn und informieren Sie sich im Voraus über die Fördermöglichkeiten und den Zeitpunkt der Förderung!
- Der Förderzeitraum ist zeitlich meist begrenzt.
- Das Angebot der Förder- und Zuschusshöhe für ein zukünftiges, neues Projekt kann sich im Laufe der Zeit ändern oder sogar ganz entfallen.
- Für manche Projekte ist eine Effizienz-Energie-Beratung notwendig.
- Ein KfW-Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt
Sie haben Fragen zum Thema Energie und Förderung?
Dann melden Sie sich gerne bei unserem Klimaschutzmanager Sebastian Golinski. Er beantwortet Ihnen Ihre Fragen rund um das Thema.