Der Gemeinderat
Die Kommunen sind nach dem Bund und den Bundesländern die dritte Ebene in Deutschland, auf der Politik gemacht wird.
Jedes der 16 deutschen Bundesländer gestaltet sein Kommunalrecht selbst. Die Grundlagen sind in den Gemeindeordnungen der Bundesländer geregelt. Bürgermeister und Ratsmitgliedern arbeiten in Rat und Ausschüssen sowie in Gremien und Organen von gemeindeeigenen Unternehmen sowie von regionalen Organisationen. In der Regel werden der Bürgermeister und die Ratsmitglieder dorthin durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates entsendet.
Ergebnisse der letzten Wahl
Zuletzt wurde der Rat der Gemeinde Marienheide am 13.09.2020 neu gewählt. Er setzt sich aktuell wie folgt zusammen (30 gewählte Mitglieder bis zum 31.03.2023, ab 01.04.2023 29 Mitglieder). Hinzu kommt gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Bürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes.
CDU (13 Sitze)
- Timo Fuchs
- Katharina Kronenberg
- Vera Schmidt
- Birgit Hillrichs
- Günther Korthaus
- Manfred Stötzel
- Matthias Wittke
- Salvatore Bringheli
- Elisabeth Dusdal
- Sebstian Göldner
- Andre Wasserfuhr
- Cornelia Weber
- Harald Ammermann
SPD (6 Sitze)
- Harald Kramer
- Holger Maurer
- Birgit Meckel
- Gabriele Trifonidis
- Fabian Geisel
- Dr. Karl-Heinz Hanke
Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)
- Claudia Trommershausen
- Michael Schiefer
- Devin Drossmann
- Wilfried Wilhelm
UWG (3 Sitze)
- Christian Abstoß
- Holger Kolfenbach
- Andreas Manthei
FDP (2 Sitze)
- Emmi Körbel
- Jürgen Rittel
Fraktionslos
- Dieter Gumprich (DIE Linke) zum 31.03.2023 ausgeschieden (ohne Nachfolge)
- Kirsten Zander (Bündnis 2020 Marienheide)
Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters
Gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind die Ratsmitglieder und der Bürgermeister verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie sich gegenseitig über ihre Mitgliedschaften in Gremien und über ihre Nebentätigkeiten zu informieren. Der Bürgermeister legt darüber hinaus nicht nur seine Nebentätigkeiten, sondern auch seine Nebeneinkünfte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber dem Gemeinderat offen. Diese Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Einmal jährlich (zum Jahresende) werden auch die Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder über sechs Wochen durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Ratsbüro öffentlich zugänglich gemacht, nach entsprechender Hinweisbekanntmachung der Gemeinde. Die Nebentätigkeiten des Marienheider Bürgermeisters sind darüber hinaus im Jahresabschluss der Gemeinde Marienheide enthalten.