Die Kommunen sind nach dem Bund und den Bundesländern die dritte Ebene in Deutschland, auf der Politik gemacht wird.
Jedes der 16 deutschen Bundesländer gestaltet sein Kommunalrecht selbst. Die Grundlagen sind in den Gemeindeordnungen der Bundesländer geregelt. Bürgermeister und Ratsmitgliedern arbeiten in Rat und Ausschüssen sowie in Gremien und Organen von gemeindeeigenen Unternehmen sowie von regionalen Organisationen. In der Regel werden der Bürgermeister und die Ratsmitglieder dorthin durch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates entsendet.
Zuletzt wurde der Rat der Gemeinde Marienheide am 14.09.2025 neu gewählt. Er setzt sich aktuell wie folgt zusammen (26 gewählte Mitglieder). Hinzu kommt gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Bürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes.

Gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind die Ratsmitglieder und der Bürgermeister verpflichtet, die Öffentlichkeit sowie sich gegenseitig über ihre Mitgliedschaften in Gremien und über ihre Nebentätigkeiten zu informieren. Der Bürgermeister legt darüber hinaus nicht nur seine Nebentätigkeiten, sondern auch seine Nebeneinkünfte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber dem Gemeinderat offen. Diese Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Einmal jährlich (zum Jahresende) werden auch die Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder über sechs Wochen durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Ratsbüro öffentlich zugänglich gemacht, nach entsprechender Hinweisbekanntmachung der Gemeinde. Die Nebentätigkeiten des Marienheider Bürgermeisters sind darüber hinaus im Jahresabschluss der Gemeinde Marienheide enthalten.