Entsprechend der Aufgabenstellung des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Juni 2022 sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde (Gemeinde Marienheide) unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche.
Die historische Ortslage Gimborn ist durch eine Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt. Die Satzung ist am 09.02.2008 in Kraft getreten.
Die Denkmalbereiche werden durch eine sogenannte „Denkmalbereichssatzung“ unter Schutz gestellt. Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand.
In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers notwendig.
Die Denkmäler werden unterteilt in
Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadteile etc.
Der wohl bedeutendste Denkmalbereich der Gemeinde Marienheide ist der Denkmalbereich „Gimborn/Schloß“.
Denkmäler machen Geschichte erst erfahrbar, daher ist es kulturell und historisch von enormer Bedeutung Denkmäler zu erhalten und zu pflegen!
Sollten Sie Eigentümer eines Baudenkmals sein und beabsichtigen dieses zu sanieren, instand zu setzen und zu erhalten, ist es möglich eine Förderung zu beantragen. Es werden sowohl größere als auch kleinere Maßnahmen am Denkmal gefördert.
Neben allgemeinen Informationen zur Unterstützung für Denkmäler in NRW, gibt es spezielle Förderrichtlinien, die es zu beachten gilt. Hierüber informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in zwei umfangreichen Broschüren. Sie erhalten dort unter anderem Infos über eine mögliche finanzielle Förderung, Darlehen und Steuererleichterungen. Die nachfolgend verlinkte Broschüre des MHKGB NRW zur Unterstützung der Denkmäler ist auch in Druckfassung bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Auch die Bezirksregierung Köln bewilligt – auf entsprechenden Antrag – direkte Landeszuschüsse zu Denkmalsanierungen bedeutender Bauten, aber auch zu Maßnahmen privater Eigentümerinnen und Eigentümer, Kommunen und Religionsgemeinschaften. Auch Vereine, z.B. Fördervereine zur Erhaltung sanierungsbedürftiger Denkmäler, können Anträge auf Projektförderung stellen. Anträge aus Projektförderung sind für das jeweilige Folgejahr bis zum 1. Oktober zu stellen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch der Erhalt und die Pflege von Bodendenkmälern förderfähig ist.
Dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin Frau Kaufmann. Sie hilft Ihnen gerne persönlich weiter.