Aktuelle Satzungen der Gemeinde Marienheide
Unter dem Ortsrecht ist das Recht der Kommunen zu verstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihren Wirkungskreis eigene Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Dieses Recht ist ein Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
Die nachfolgende Sammlung, die alle auf Dauer angelegten gemeindlichen Satzungen und Verordnungen enthält, wird als Ortsrecht bezeichnet. Nach der Änderung solcher Vorschriften wird der Inhalt jeweils zeitnah aktualisiert.







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