26. Januar 2023

Hier finden Sie aktuelle Informationen über die gültigen Rechtsvorordnungen NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus sowie die aktuellen Allgemeinverfügungen und Teststellen des Oberbergischen Kreises
- Coronaschutzverordnung - gültig ab 01. Februar 2023 (PDF)
- Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF)
- Coronateststrukturverordnung - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF)
- Alle aktuellen Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse
- Corona-Informationen in Leichter Sprache des Landes NRW
Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat neue Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt. Das Medienpaket besteht aus neun Merkblättern und Infografiken – zum Beispiel mit Fakten zur Schutzimpfung.
Informationen des Oberbergischen Kreises
Die Liste kann als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei der Nutzung mit einem mobilen Endgerät empfehlen wir die Ansicht im Querformat.
Als Alternative zu den Teststellen bieten auch einige ärztliche Praxen Schnelltests an.
Es sollte eine vorherige telefonischer Rücksprache erfolgen.
Die Testsstellen dürfen nur von Personen ohne Krankheitssymptome aufgesucht werden. Bei Symtomen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.