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Stadtentwicklungskonzept

Verfügungsfonds (ISEK)

Finanzielle Unterstützung für Projekte im Ortskern: Der Rat der Gemeinde Marienheide hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Einrichtung eines Verfügungsfonds im Zuge des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen.

Im Handlungsfeld D „Aktivierung Privater und Projektmanagement“ ist die Maßnahme „Verfügungsfonds“ (D3) im ISEK aufgeführt. Der Verfügungsfonds zielt darauf ab, privates Engagement und Finanzressourcen für die Erhaltung und Entwicklung des Ortskerns zu aktivieren. Der Zuwendungsbescheid für dieses Projekt liegt der Gemeinde Marienheide mittlerweile vor.
Mit Hilfe dieser Maßnahme möchte die Gemeinde Marienheide das Engagement von Bewohner*innen, Immobilieneigentümer*innen, Einzelhändler*innen oder Gewerbetreibenden unterstützen und diesen die Möglichkeiten geben, ihre Projektideen für den Ortskern zu realisieren.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können beispielsweise:

  • Maßnahmen zur Belebung des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandortes
  • Maßnahmen zur Reaktivierung von Leerständen/Mindernutzungen
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitmachaktionen/Festivitäten im Programmgebiet

Es werden nur Maßnahmen gefördert, die im Geltungsbereich des ISEK liegen. Die räumliche Abgrenzung dieses Bereiches finden im unten stehenden Downloadbereich.

Über den Einsatz der Mittel entscheiden ab sofort lokale Akteure, Bewohner/innen und Vertreter/innen von Institutionen aus dem unmittelbaren Umfeld des Ortskerns von Marienheide.

Für diese Tätigkeit wurde ein Vergabegremium auf Grundlage der durch den Gemeinderat Marienheide beschlossenen „Richtlinien der Gemeinde Marienheide zum Verfügungsfonds Ortskern Marienheide“ gebildet.

Dieser Verfügungsfondsbeirat besteht aus insgesamt sieben stimmberechtigten Personen und wird vierteljährlich tagen und/oder sobald genügend Anträge vorliegen.

Sie haben Fragen zu den Verfügungsfonds?